AGB des Tierheim
Wängi GmbH
Allgemeine
Geschäftsbedingungen Tierheim Wängi GmbH
1.
Gesundheit
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Es dürfen
nur gesunde Tiere abgegeben werden. Tiere die Anzeichen
eines Parasitenbefalles zeigen dürfen nicht abgegeben
werden (Ansteckungsgefahr).
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Der
Besitzer des Tieres versichert gegenüber dem Tierheim
Wängi, dass das abgegebene Tier gesund und geimpft ist.
Der gültige Impfausweis ist vorzulegen. Das Tier muss
gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und
Zwingerhusten (Kombiimpfung) geimpft sein.
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Sollte
trotz unserer fürsorglichen Pflege und aller
Vorsichtsmassnahmen ein Tier Anzeichen einer Erkrankung
zeigen oder sich verletzen, konsultieren wir einen
Tierarzt. Sämtliche Behandlungskosten gehen zu Ihren
Lasten. Der Transport zum Tierarzt und der entsprechende
zeitliche Mehraufwand wird dem Besitzer verrechnet.
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Stirbt ein
Tier wird es dem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht.
Die entstandenen Kosten hat der Tierbesitzer zu tragen.
-
Negative
Eigenschaften eines Hundes ( Aggressivität gegenüber
Mensch und Tier) extreme Ängstlichkeit, Unsicherheit,
oder hypernervöse Hunde mit Dauergebell ist dem Tierheim
Wängi unbedingt mitzuteilen.
2.
Pflege /
Pensionsaufenthalt
-
Das
Tierheim Wängi verpflichtet sich, durch optimale Pflege,
dem Tier entsprechende Fütterung sowie sorgfältige und
tiergerechte Behandlung dem Ferientier einen schönen,
unvergessenen Aufenthalt zukommen zu lassen.
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Die Tiere
werden mit hochwertigem Futter gefüttert. Es kann auch
eigenes Futter mitgebracht werden.
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Allfällige
Medikamente sind in ausreichender Menge für die
abgemachte Aufenthaltsdauer mitzugeben.
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Läufige
Hündinnen können nur in Ausnahmefällen aufgenommen
werden. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes
läufig werden, wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 10.- pro
Tag zusätzlich fällig. Bedenken sie, dass eine läufige
Hündin bei Rüden sehr viel Stress auslöst und
dementsprechend ein erhöhter Hygiene und
Betreuungsaufwand besteht.
3.
Haftung
-
Für alle
Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der
Besitzer.
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Für
mitgebrachte Gegenstände ( Decken, Körbe etc. ) wird
keine Haftung übernommen.
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Sollte sich
das Tier während des Aufenthaltes verletzen, verloren
gehen oder ableben, so werden vom Besitzer des Tieres
keine Ansprüche gestellt
( ausgenommen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit).
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Sie haben
ihren Hund in Ihrer Haftpflichtversicherung
eingeschlossen.
4.
Bringen /
Holen
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Die Abgabe
und das Abholen des Tieres erfolgt in der Reservierung
vermerkten und bestätigten Terminen.
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Das Tier
muss zu den abgemachten Zeiten gebracht oder geholt
werden.
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Kann das
Tier nicht zu dem vereinbarten Termin gebracht oder
geholt werden, muss das Tierheim Wängi unverzüglich
informiert werden.
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Wird ein
Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und das
Tierheim Wängi hat keinerlei weitere Informationen des
Tierhalters, geht das Tier nach Ablauf von 14 Tagen in
den Besitz des Tierheim Wängi über. Sämtliche bis dahin
entstandenen Kosten werden dem ehemaligen Tierhalter in
Rechnung gestellt. Das Tierheim Wängi entscheidet dann
über eine Neuplatzierung des Tieres.
5.
Buchung
eines Tieres
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Wird ein
Tier früher als zum vereinbarten Termin abgeholt z.B.
wegen frühzeitigem Abbruch der Ferien etc. ist der
gesamte restliche Betrag der verbleibenden Tage zu
entrichten.
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Die
gesamten Unterbringungskosten sind spätestens bei
Abholung des Tieres zu bezahlen.
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Ausnahmen
werden im Einzelfall von der Tierheim Wängi Leitung
entschieden. Ausnahmen könnten plötzliche Krankheiten
des Tieres oder der Besitzer, Todesfall in der Familie,
Absage der Reise wegen Krieg, Umweltschäden sein.
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Storniert
ein Kunde die abgemachte Buchung bis 14 Tage vor Antritt
wird im 50% der Pensionskosten in Rechnung gestellt.
Stornierungen unter 14 Tagen werden 100% in Rechnung
gestellt.
Gerichtsstand ist Münchwilen
Version der AGB`s vom 01.01.2018
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